Ergebnisse der Sektoruntersuchung des Bundekartellamtes zur Erfassung von Haushaltsabfällen

Abfallwirtschaft

Das Bundeskartellamt (BKartA) kann auf Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) einen Wirtschaftssektor untersuchen, wenn besondere Umstände vermuten lassen, dass der Wettbewerb dort möglicherweise eingeschränkt oder verfälscht ist. 2016 hatte das BKartA eine solche Sektoruntersuchung begonnen, welche die Wettbewerbsverhältnisse auf den regionalen Märkten für die Sammlung und den Transport von Haushaltsabfällen untersuchen sollte.

Als Anlass für die Untersuchung nannte das BKartA die zu beobachtende wachsende Konzentration auf den Entsorgungsmärkten sowie eine vielfach rückläufige Beteiligung mittelständischer Betriebe an den Ausschreibungen für Entsorgungsaufträge. Im Herbst 2018 hatte das BKartA dann die Ausschreibungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger mittels einer zuvor mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmten Befragung untersucht.

Nun hat das BKartA den aktuellen Bericht zur Sektoruntersuchung zur Erfassung von Haushaltabfällen veröffentlicht. Er steht auf der Homepage des BKartA zum Download zur Verfügung. Im Einzelnen hatte die Sektoruntersuchung die Sammlung und den Transport von Verpackungsabfällen privater Haushalte (Altglas und Leichtverpackungen) sowie von kommunalen Haushaltsabfällen (Rest- und Bioabfall, Altpapier und Sperrmüll) zum Gegenstand. Eingehend hat das BKartA die Entwicklung der Märkte von 2006 bis 2018 analysiert.

Zusammenfassend kommt das BKartA zu dem Ergebnis, dass der Wettbewerb bei der Sammlung und dem Transport von Abfällen in den vergangenen Jahren in allen Bereichen abgenommen hat. Das BKartA beobachtet eine fortschreitende Konzentration der gesamten Branche. Die Übernahme des Dualen Systems DSD - Duales System Holding GmbH & Co. KG - durch die Remondis SE & Co. KG sei 2019 untersagt worden.

Viele Übernahmen kleinerer Entsorgungsunternehmen hätten bislang jedoch nicht der Fusionskontrolle durch das BKartA unterlegen, da die Zielunternehmen nicht die für eine behördliche Kontrolle gesetzlich vorgegebenen Mindestumsätze erzielten. Für steigende Kosten auf den Entsorgungsmärkten infolge fehlenden Wettbewerbs müssten letztlich die Verbraucherinnen und Verbraucher in Form von höheren Produktpreisen oder Abfallgebühren aufkommen.

Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse kündigt das BKartA an, im Rahmen seiner gesetzlichen Möglichkeiten die Marktentwicklung aufmerksam im Blick zu behalten und nötigenfalls einzuschreiten.

11.01.2022